Meine Suche:
Position | Merken |
---|
Du hast deine Ausbildung oder dein Studium im Ausland absolviert und erfolgreich abgeschlossen? Ob Pflegekraft oder Physiotherapeut*in, damit wir dir eine Anstellung anbieten können, muss dein Abschluss erst offiziell in Deutschland anerkannt werden.
Dieses Verfahren nennt sich: Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Um einen Antrag zu stellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Antragsverfahren kann bis zu 4 Monate dauern und ist gebührenpflichtig. Die Höhe ist abhängig von der zuständigen Behörde, es gibt aber die Möglichkeit finanzielle Hilfe zu beantragen.
Weitere Informationen und eine Übersicht zu den Beratungsstellen vor Ort erhältst du beim Informationsportal der Bundesregierung:anerkennung-in-deutschland.de